Expertenwissen von Pflegesachverständigen in der Pflege
Von Maria Penzlien, Hamburg, den 10.10.2022
Sehr häufig werde ich im Auftrag der Landgerichte um die Erstellung eines Sachverständigengutachtens gebeten, wenn es da um Pflegefehler oder Ermittlung eines Pflegebedarfs geht . Das Allerwichtigsten ist, dass ich die Pflege beschreiben, erfassen und begrenzen kann. Dabei sind folgende Konzepte hilfreich, die mir erlauben Pflegewissenschaftlich zu arbeiten:
Pflegephilosophie, Pflegemodelle, Pflegetheorien, Pflegediagnosen, Pflegeprozeß, Nationale Expertenstandard der Pflege, Pflegekonzepte wie z.B. das Bobath-Konzept, Kinästhetik – und verschiedene Pflegeassessment (Skalen zur Messung des Ausmaßes der Beeinträchtigung) z.B. Mobilität, Sturz, den Ernährung, Dekubitus, Schmerz, Angst zu erheben. Bei der Einschätzung werden eine aktivierende Pflege berücksichtigt
Bei Gerichten kann ich den Sachverhalt nach Aktenlage erschöpfend vortragen. Ich bemühe mich um aktuelle institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen in der Gesundheits- und Krankenpflege
Gerne stelle ich Ihnen meine langjährigen Erfahrung zur Verfügung
Tel: 040 – 55583007