Fachtagung 23. September 2016 in Hamburg

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter, die mit dem Pflegeversicherungsgesetz und der Sozialhilfe befasst sind. Mit dem zweiten Pflegeverstärkungsgesetz wird die bisherige Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ersetzt, das in den vergangenen Jahren entwickelt wurde, um alle pflegerelevanten körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen.

Wir möchten im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick in den Paradigmen-Wechsel vermitteln, der mit der Umstellung von zeitlicher Erfassung des Hilfebedarfs auf die Bewertung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Fähigkeit einhergeht. Ausgehend von den Änderungen des SGB XI durch das Pflegestärkungsgesetz II sowie der Begutachtungsrichtlinie 2016, werden wir die einzelnen Module des NBA, die Bewertungssystematik und die Pflegegrade behandeln, der geplante Ablauf der Fachtagung ist unten dargestellt.

Die Fachtagung soll am 23. September 2016 im Hotel Engel in Hamburg stattfinden. Beginnen wird sie um 11:00 Uhr, um 17:00 Uhr wird sie voraussichtlich beendet sein.

Referentin: Maria Penzlien, Dipl.-Pflegewirtin, zertifizierte Pflegesachverständige

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 15. Juli an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Ablauf der Fachtagung

Teil 1: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – ein Paradigmenwechsel

Teil 2: Das Neue Begutachtungs – Assessment

  • Vorstellung der Module anhand eines Fallbeispiels
  1. Modul 1: Mobilität
  2. Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Modul 4: Selbstversorgung
  5. Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  7. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
  8. Modul 8: Hauswirtschaft
  • Das Bewertungssystem der einzelnen Module
  • Schwellenwerte der Pflegegrade

Teil 3: Änderungen bei den Leistungen

  • Für ambulante Dienste oder für stationäre Einrichtungen
  • Entlastungen für Pflegepersonen

Teil 4: Überleitungs- und Übergangsrecht zu den Pflegegraden

Fachtagung in Kassel

Die Kausalitätskette im Sachverständigengutachten beweissicher ermitteln
lautet das Thema einer Fachtagung, die das ISP am 4. Juni 2011 in Kassel veranstaltet.

Unsere Dozentin Frau Dr. Oberhauser widmet sich in ihrem Vortrag gutachterlicher Darstellung zeitlicher und sachlicher Zusammenhänge:

Pflegefehlerakten stellen auch für den erfahrenen Pflegesachverständigen eine große Herausforderung dar. Umfangreiches Aktenmaterial, viele bestrittene Tatsachen, komplexe Beweisbeschlüsse – um nur einige „Klippen“ zu nennen. Im Haftungsfall vermittelt der Pflegesachverständige dem Gericht schwerpunktmäßig Sachkunde über den ursächlichen Verlauf der Schädigung, zu der Frage, ob der Schaden bei anderer/korrekter Vorgehensweise vermeidbar gewesen wäre und auch welche finanziellen Einbußen nun auf die Schädigung unmittelbar zurückzuführen sind – mit einem Wort Ausführungen zur Kausalität. Diese kann mit einigen methodischen Techniken visualisiert werden – beispielsweise mit Zeitstrahlen zum Pflegeverlauf. Dadurch zeigt sich mit einfachen Mitteln, wie pflegerischen Maßnahmen und medizinische Ereignisse sich gegenseitig bedingt, relativiert oder sogar ausgeschlossen haben – bzw. wann der Verlauf der schädigenden Ereignisse noch hätte abgewendet werden können oder – schlimmstenfalls unumkehrbar geworden ist.

Das Seminar stellt anhand eines Beispielfalles wesentliche Kausalitätsformen und deren lesefreundlichen und methodischen Aufbereitung im Aktenkontext vor.

Die Tagung beginnt um 11:00 und wird um 17:00 beendet sein, Veranstaltungsort ist das
Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe im Schlosspark 8 in 34131 Kassel.